Entgelte für Jahresmehr- und Jahresmindermengen
Jahresmehr- und Jahresmindermengen ergeben sich aus der Differenz zwischen der mit dem Lieferanten kommunizierten prognostizierten Energie und der vom Endverbraucher tatsächlich bezogenen Energie.
Die Abrechnung der Jahresmehr- und Jahresmindermengen erfolgt nach § 13 NZV auf Grundlage monatlicher Marktpreise, je Abrechnungsjahr, zu den genannten einheitlichen Preisen.
Die AllgäuNetz GmbH & Co. KG verrechnet die Jahresmehr- und Jahresmindermengen jeweils nach Ablauf eines Kalenderjahres. Als zu verrechnender Arbeitspreis wird der arithmetische Mittelwert der zwölf Monatswerte zu Grunde gelegt. Die Preise sind reine Energiepreise zzgl. der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.
Entgelte für Jahresmehr- und Jahresmindermengen
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