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Die AllgäuNetz GmbH & Co. KG garantiert allen Netznutzern eine faire Behandlung nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien.

Bei Änderungen der Verhältnisse, die für die Bestimmungen des Netznutzungsentgeltes maßgebend sind (z.B. AregV, StromNEV), behält sich die AllgäuNetz GmbH & Co. KG vor, die Netznutzungsentgelte den veränderten Verhältnissen anzupassen.

Die Veröffentlichung dient der unverbindlichen Information. Bei der Netznutzung finden jeweils die aktuell gültigen Preisblätter Anwendung.

Bei Fragen senden Sie uns bitte eine Nachricht an: netzvertrieb@allgaeunetz.com

Bitte beachten Sie:
Gemäß Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-Gesetz) und Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) entstehen Mehrkosten. Außerdem wird, sofern sich die Netzbereichsgrenze von der Eigentumsgrenze (Netzbetreiber/ Kunde) unterscheidet, zusätzlich ein individuell kalkuliertes Sonderentgelt verrechnet. Ausschlaggebend für diese Bestimmung ist die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV).


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