Verlustenergieausschreibung
Zum Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste hat die AllgäuNetz GmbH & Co. KG jährlich einen Verlustenergiefahrplan zu beschaffen. Die Behandlung von Netzverlusten ist dem § 10 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) zu entnehmen.
© 2005 - 2010 AllgäuNetz GmbH & Co. KG