Netz­entgelte

im Netzgebiet der AllgäuNetz GmbH & Co. KG

Die Preise und die Bedingungen der Netznutzung leiten sich von den rechtlichen Grundlagen des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV), sowie der Anreizregulierungsverodnung (ARegV) ab.

Die Entgelte setzen sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
  • vorgelagerte Netzkosten
  • Kosten der Netzinfrastruktur
  • Bereitstellung von Systemdienstleistungen
  • Deckung der beim Stromtransport auftretenden Verluste
Alle Netznutzungsentgelte verstehen sich
  • zuzüglich der gesetzlichen Abgaben,
  • Umlagen und
  • Steuern
der jeweils geltenden Konzessionsabgabe sowie den Entgelten des Messstellenbetriebs, zu dem auch die Messung gehört.
Informationen zur Ermittlung der vermiedenen Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV

Betreiber von dezentralen Erzeugungsanlagen erhalten gemäß Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) für eingespeisten Strommengen ein Entgelt für vermiedene Netznutzung, die sogenannten vermiedenen Netzentgelte.

Das Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMOG) sieht für volatile Energieträger (Wind- und Photovoltaikanlagen) seit 01.01.2020 keine Auszahlung vermiedener Netzentgelte mehr vor

Die vermiedenen Netzentgelte setzen sich aus einem Arbeits- und einem Leistungsanteil (bei vorhandener ¼-h-Lastgangmaessung) zusammen und werden nur für die eingespeisten Energiemengen, sofern ein gesetzlicher Anspruch nach StromNEV besteht, mit den veröffentlichten Preisen der AllgäuNetz GmbH & Co. KG vergütet.

Detailierte Informationen finden Sie in den bereitgestellten Dokumenten.

Referenzpreisblatt vermiedene Netzentgelte ab 01.01.2018
Vergütungsübersicht vermiedene Netzentgelte 2021
Vergütungsübersicht vermiedene Netzentgelte 2022
Vergütungsübersicht vermiedene Netzentgelte 2023
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