Konzessions­abgaben

im Netzgebiet der AllgäuNetz GmbH & Co. KG


Konzessionsabgabe

Konzessionsabgaben sind Zahlungen an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Rechtgrundlage ist die Konzessionsabgabenverodnung (KAV) und der jeweilige Konzessionsvertrag mit der Kommune. Die Abgabe wird in Cent pro Kilowattstunde erhoben.

Das Netzgebiet der AllgäuNetz GmbH & Co. erstreckt sich über 49 Konzessionsgemeinden.
Konzessionsabgaben Regelungen ab 01.01.2021 je Gemeinde

aktuelle KA Regelungen

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