Strom erzeugen und speichern

Erzeugungsanlage oder eines Stromspeichers

Sie planen die Installation einer Erzeugungsanlage oder eines Stromspeichers? Wir kümmern uns um den Anschluss
  • entsprechend der gewünschten Erzeugungsleistung
  • unter Berücksichtigung von Speichersystemen
  • Anpassung des zukünftigen Messkonzeptes für Ihre Anlagen
Nehmen Sie bereits in der Planungsphase Kontakt mit uns auf, damit alles reibungslos funktioniert. Über unser Kundenportal erreichen Sie uns jederzeit.


Damit wir Ihren Anschluss planen und dimensionieren können, benötigen wir
  • Angaben zur Erzeugungsanlage bzw. Stromspeicher. Bitte verwenden Sie hierzu die veröffentlichten Datenblätter
  • Einen Lageplan mit Gebäude und Nordpfeil im Maßstab 1:1.000.  Kennzeichen Sie auf diesem den Aufstellungsort der Anlage
  • Einen Übersichtsschaltplan Ihres Elektroinstallateurs
Nutzen Sie unser Kundenportal, dann können Sie sich immer über den aktuellen Status informieren und erhalten alle nötigen Daten über Ihr Kundenkonto.

Datenblatt Eigenerzeugungsanlage
Datenblatt Stromspeicher
Die häufigsten Fragen zu steckerfertigen Photovoltaikanlagen
  • Steckerfertige PV-Anlage, was ist das?
    Häufig werden für die „steckerfertige PV-Anlage“ folgende Begriffe verwendet: Mikro-PV, Balkon PV, Balkon Kraftwerk, Plug and Play PV uvm. Grundsätzlich beschreiben all diese Begriffe eine kleine PV-Anlage bis zu einer Leistung von max. 600 W bzw. VA Wechselrichterleistung, die aus einem oder wenigen PV-Modulen inklusive Wechselrichter besteht.
  • Worauf ist beim Kauf zu achten?
    Beim Kauf einer „steckerfertigen PV-Anlage“ ist darauf zu achten, dass die Anlage über einen sogenannten Konformitätsnachweis zur DIN VDE AR-N 4105 verfügt.
  • Benötige ich eine Zustimmung des Hauseigentümers?
    Ja, weil die elektrische Hausinstallation angepasst werden muss.
  • Ist die Anlage anmeldepflichtig?
    Ja, auch wenn keine Vergütung in Anspruch genommen werden soll, muss eine „steckerfertige PV-Anlage“ beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Verwenden Sie zur Anmeldung einfach unser Kundenportal unter: https://onlineportal.allgaeunetz.com/login. Weitere Meldepflichten ergeben sich aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV). Weitere Informationen hierzu stellt die Bundesnetzagentur zur Verfügung.
  • Wie oder Wo wird die Anlage angeschlossen?
    Der Anschluss über eine haushaltsübliche Schutzkontaktsteckdose ist nicht zulässig. Ein normengerechter Anschluss an die Hausinstallation kann nur über eine spezielle Energiesteckdose erfolgen. Als Alternative besteht auch die Möglichkeit, diese Anlage fest anzuschließen.
  • Benötige ich zum Anschluss einen Elektrofachbetrieb?
    Ja, wenn ein vorhandener Stromkreis genutzt werden soll, prüft der Elektrofachbetrieb, ob dieser mit den vorhandenen Betriebsmitteln ausreichend dimensioniert ist. Wichtig ist, der geforderte Austausch eine Schutzkontaktsteckdose gegen eine spezielle Energiesteckdose, aber auch eine feste Installation muss durch eine Elektrofachkraft ausgeführt werden.
  • Entstehen Kosten für die Inbetriebnahme?
    Bei PV-Anlagen bis 600 W bzw. VA Wechselrichterleistung werden seitens der AllgäuNetz GmbH & Co. KG keine Kosten in Rechnung gestellt.
  • Können die eingebauten Messeinrichtungen verwendet werden?
    Der Anschluss und der Betrieb einer „steckerfertigen PV-Anlage“ kann zur Verfälschung der ermittelten Strommengen im Stromzähler führen. Der Netzbetreiber prüft im Zuge der Anmeldung, ob die bestehende Messeinrichtung weiterhin verwendet werden kann und veranlasst ggf. den Austausch des Stromzählers.
  • Muss der Netzbetreiber den Strom abnehmen?
    Grundsätzlich ja. Wenn die eingespeisten Energiemengen vergütet werden sollen, muss die Anlage die Anforderungen des Erneuerbaren-Energien-Gesetz erfüllen.
  • Was passiert, wenn ich mit der Anlage umziehe?
    Ein Umzug der Anlage ist beim zuständigen Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) anzuzeigen. Beim Anschluss der Anlage gelten die bereits oben genannten Punkte.
Anmeldung Steckerfertige Erzeugungsanlage
Bitte teilen Sie uns Änderungen an Ihrer Anlage mit.
  • Austausch von Wechselrichtern:
    Beim Austausch des Wechselrichters gelten die aktuellen Technischen Anforderungen. Bitte teilen Sie uns die technischen Daten Ihres neuen Wechselrichters mit.
  • Ausbau des Erzeugungszählers durch Wegfall der EEG-Umlage:
    Zur Ermittlung der EEG-Umlage war es bisher erforderlich, die selbstverbrauchten Strommengen zu erfassen. Durch Wegfall dieser gesetzlichen Anforderung wird der Erzeugungszähler nicht mehr benötigt. Bitte beachten Sie, dass hierzu eine Umverdrahtung in Ihrer Zähleranlage notwendig wird.
  • Anpassung der Leistungsreduzierung - 70%-Regelung (Anlagen bis 7kWp):
    Die bisherige Begrenzung der Erzeugungsleistung am Netzverknüpfungspunkt, auf 70% der installierten Leistung, ist bei Anlagen bis 7kWp nicht mehr erforderlich. Ab dem 01.01.2023 können Sie die Parametrierung in Ihrer Anlage entsprechend anpassen lassen.
Antrag zur Aufhebung der 70%-Regelung
  • Umzug Ihrer Anlage:
    Wird Ihre Bestandsanlage an einer neuen Stelle montiert, so ist eine Netzberechnung am neuen Netzverknüpfungspunkt erforderlich. Gerne erstellen wir Ihnen hierzu ein Angebot. Das Inbetriebnahmedatum und die Höhe der Vergütungszahlungen bleiben dabei für diese Anlage unverändert.
  • Modulaustausch wegen Defekt oder Minderertrag:
    Sind Module im Sinne der PV-Austauschregelung defekt, so können Sie diese am selben Standort ersetzen. Der Inbetriebnahmezeitpunkt der ersetzten Anlage gilt für die neuen Module nur, bis die bisherige installierte Gesamtleistung am Standort erreicht ist. Für die darüber hinaus installierte Leistung, also weitere Module oder eine höhere Leistung eines einzelnen Moduls, wird ein neuer Inbetriebnahmezeitpunkt festgelegt.
Erklärung zum Austausch von PV-Modulen
  • Ausgeförderte Anlage:
    Damit Sie auch weiterhin regenerative Energie erzeugen können, bieten sich folgende Möglichkeiten:

    1. Sie speisen den erzeugten Strom weiterhin komplett in das Netz der Allgäu Netz GmbH & Co. KG ein (Volleinspeisung).

    2. Sie verbrauchen den erzeugten Strom möglichst selbst und speisen nur teilweise in das Netz der Allgäu Netz GmbH & Co. KG ein (Überschusseinspeisung).

    Das Erneubare-Energien-Gesetz enthält hierzu Anschlussregelungen für ausgeförderte Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung bis zu 100 kW(p). Diese Regelung ist nach aktueller Rechtslage bis zum 31.12.2027 begrenzt. Wenn Sie nichts unternehmen, werden wir Ihre Eigenerzeugungsanlage zum Jahreswechsel automatisch dieser Anschlussförderung zurordnen.
Für die jeweils notwendige Maßnahme benötigen wir von Ihnen eine Mitteilung über unser Online-Portal. Ihr Anlagenerrichter oder Elektroinstallateur kann Sie hierbei unterstützen.
Nach Eingang der vollständigen Daten prüfen wir, ob die gewünschte Erzeugungsleistung an Ihrem Netzanschluss möglich ist und erstellen Ihnen hierüber ein Angebot.

Bitte warten Sie vor der Bestellung Ihrer Eigenerzeugungsanlage unser Angebot ab, denn erst im Angebot erhalten Sie eine verbindliche Zusage, ob die von Ihnen beantragte Leistung möglich ist.
Mit der von Ihnen unterzeichneten Angebotsannahme und den beiden Netzanschlussverträgen, erteilen Sie uns den Auftrag zum Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage.

Ihr Elektroinstallateur erhält von uns die Freigabe zur Errichtung Ihrer Erzeugungsanlage, wenn alle notwendigen Dokumente vorliegen.
Wenn die Arbeiten für die Elektroinstallation fertig sind, sendet uns Ihr Installateur eine „Inbetriebsetzungs-/Änderungsanzeige“ zu. Damit wird bestätigt, dass alle Arbeiten vollständig und fachgerecht ausgeführt worden sind.

Die Inbetriebsetzung der Messung erfolgt gemeinsam mit Ihnen, Ihrem Anlagenerrichter und unserem Monteur. Es wird ein „Inbetriebsetzungsprotokoll“ erstellt und Ihre Anlage in Betrieb genommen.
Nach der Inbetriebsetzung erhalten Sie von uns die Datenerhebung und die Rechnung.

Mit der Datenerhebung werden alle abrechnungsrelevanten Daten für Ihre Vergütungszahlungen abgefragt.

Sobald Sie uns Ihre Angaben für die Vergütungszahlungen zurücksenden, erfassen wir Ihre Anlage in unserem Abrechnungssystem. Ab diesem Zeitpunkt erhalten Sie dann regelmäßig Ihre Vergütungszahlungen.
Für Erzeugungsanlagen ist eine technische Einrichtung zur Reduzierung der Einspeiseleistung erforderlich (Erneuerbare-Energien-Gesetz).

Hierzu gibt es verschiedene Varianten:
  • Den Einbau eines Rundsteuergerätes zur Reduzierung der Anlagenleistung in Stufen
  • Den Einbau einer Fernwirkanlage zur Reduzierung der Anlagenleistung in Stufen und zur Übertragung der Leistungswerte.
Nur für kleinere Anlagen (bis 25 kWp) kann auf ein Einspeisemanagement verzichtet werden. Auch Stromspeicher müssen in die Begrenzung der Einspeiseleistung einbezogen werden. Bitte stimmen Sie mit Ihrem Elektroinstallateur die technische Umsetzung rechtzeitig ab.
Prinzip der Reduzierung der Einspeiseleistung
Ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme kann Ihre Anlage Strom aus regenerativen Energien erzeugen. Bitte melden Sie den Betrieb Ihrer Anlage unverzüglich, im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, an.

Die wichtigsten Informationen zur Vergütung haben wir für Sie zusammengefasst:
Vergütungsgrundlagen EEG
Preisblatt 2024 für Einspeiseanlagen
Preisblatt 2023 für Einspeiseanlagen
Bayerisches Landesamt für Steuern - Hilfe zu Photovoltaikanlagen

Weitere Informationen zu Steuerfragen finden Sie auf der Homepage des Bundesministerium der Finanzen:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/foerderung-photovoltaikanlagen
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