Änderungen in der Zähleranlage

Sie planen Änderungen an Ihrer Zähleranlage. Wir unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben:
  • Beim Anschluss zusätzlicher Anlagen (z.B. Wohnungen, Gewerbe…)
  • Beim Anschluss zusätzlicher Geräte (z.B. Ladeeinrichtungen, Durchlauferhitzer…)
Nehmen Sie bereits in der Planungsphase Kontakt mit uns auf, damit alles reibungslos funktioniert. Über unser Kundenportal erreichen Sie uns jederzeit.



Damit wir bei Anlagenänderungen Ihren Anschluss richtig dimensionieren können, benötigen wir
  • Angaben zum bisherigen Bestand sowie zu den geplanten Änderungen wie z.B.:
    - Leistungserhöhungen bei vorhandenen Anlagen 
    - neue Anlagen 
    - Wegfall von Anlagen 
    - Zusammenschlüsse von Anlagen auf eine gemeinsame Messung
  • Bitte teilen Sie uns auch mit, ob sich Änderungen im Messkonzept (z.B. zusätzliche Stromzähler) ergeben. Ihr Elektroinstallateur kann Sie hier unterstützen
  • Bei Änderungen am Netzanschluss einen Lageplan mit Gebäude und Nord-Richtungspfeil im Maßstab 1:1.000
  • Bei Änderungen am Netzanschluss einen Grundrissplan ebenfalls mit Nord-Richtungspfeil im Maßstab 1:100 oder 1:50. Kennzeichen Sie auf diesem die neue Einführungsstelle für die Versorgungsleitungen sowie den Hausanschlussraum bzw. den neuen Standort des Hausanschlusses und des Zählerschrankes
Nutzen Sie unser Kundenportal, dann können Sie sich immer über den aktuellen Status informieren und erhalten alle nötigen Daten über Ihr Kundenkonto.
Nach dem Eingang Ihrer Unterlagen erhalten Sie von uns ein verbindliches Angebot und einen „Netzanschlussvertrag“ für die Erstellung Ihres Hausanschlusses.

In der Regel beinhaltet ein Angebot folgende Positionen:
  • Die Anschlusskosten sind die Kosten für die Herstellung des Netzanschlusses. Sie beinhalten alle Materialien und Aufwendungen, die Ihrer Anlage direkt zugeordnet werden können.
  • Inbetriebnahmekosten sind Kosten für die Überprüfung, Inbetriebnahme und Verplombung Ihrer Anlage.
  • Der Baukostenzuschuss ist Ihr Kostenbeitrag an unseren Baumaßnahmen für die Errichtung und Verstärkung der örtlichen Stromverteilungsanlage. Für Anlagen, die aus unserem Niederspannungs-Ortsnetz versorgt werden und eine Leistungsanforderung von 30 kW nicht übersteigen, wird kein Baukostenzuschuss berechnet.
Mit der von Ihnen unterzeichneten Angebotsannahme und den beiden Netzanschlussverträgen, erteilen Sie uns den Auftrag zur Erstellung des Netzanschlusses.

Sollten Baumaßnahmen notwendig sein, erfolgen diese nach einer telefonischen Terminvereinbarung zwischen Ihnen und unserem Technischen Service. Den zuständigen Bauleiter benennen wir Ihnen auf unserer Auftragsbestätigung. Bitte berücksichtigen Sie, dass wir für die Bauausführung eine Vorlaufzeit von ca. 2 – 4 Wochen benötigen.
Wenn die Arbeiten für die Elektroinstallation fertig sind, sendet uns Ihr Installateur eine „Inbetriebsetzungs-/Änderungsanzeige“ zu.

Damit wird bestätigt, dass alle Arbeiten vollständig und fachgerecht ausgeführt worden sind. Sobald die „Inbetriebsetzungs-/Änderungsanzeige“ vorliegt, nehmen wir Ihren neuen Anschluss in Betrieb und geben die Änderungen an den Messeinrichtungen frei.

Sobald Ihre Anlage von uns in Betrieb genommen wurde, können Sie mit Ihrem Stromlieferanten den Stromliefervertrag anpassen. Bitte halten Sie hierzu die Zählernummer, den Zählerstand, sowie Ihre persönlichen Daten bereit.
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