Gestaltungselement

Netz­entgelte

im Netzgebiet der AllgäuNetz GmbH & Co. KG

Die Preise und die Bedingungen der Netznutzung leiten sich von den rechtlichen Grundlagen des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV), sowie der Anreizregulierungsverodnung (ARegV) ab.

Die Entgelte setzen sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
  • vorgelagerte Netzkosten
  • Kosten der Netzinfrastruktur
  • Bereitstellung von Systemdienstleistungen
  • Deckung der beim Stromtransport auftretenden Verluste
Alle Netznutzungsentgelte verstehen sich
  • zuzüglich der gesetzlichen Abgaben,
  • Umlagen und
  • Steuern
der jeweils geltenden Konzessionsabgabe sowie den Entgelten des Messstellenbetriebs, zu dem auch die Messung gehört.
Informationen zur Ermittlung der vermiedenen Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV

Betreiber von dezentralen Erzeugungsanlagen erhalten gemäß Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) für eingespeisten Strommengen ein Entgelt für vermiedene Netznutzung, die sogenannten vermiedenen Netzentgelte.

Das Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMOG) sieht für volatile Energieträger (Wind- und Photovoltaikanlagen) seit 01.01.2020 keine Auszahlung vermiedener Netzentgelte mehr vor.

Gesetzliche Neuregelung ab dem 01.01.2026:

Die Abschmelzung der vermiedenen Netzentgelte (vNNE) ab dem Jahr 2026 ist nach der Festlegung der Bundesnetzagentur (Az. GBK-25-02-1#1) durch den jeweiligen Verteilnetzbetreiber bei der Auszahlung an die berechtigten Anlagenbetreiber sowie in der Regulierung umzusetzen.

Praktische Abwicklung
Für Anlagen, die nach § 120 EnWG bzw. § 18 StromNEV weiterhin Anspruch auf vNNE haben gelten folgende Kürzungen:
 
Zeitraum Auszahlungsniveau gegenüber bisherigem Anspruch
01.01.2026 - 30.06.2026 100%
01.07.2026 - 31.12.2026 50%
Gesamtjahr 2026 rechnerisch 75 % des bisherigen Jahresbetrags
Jahr 2027 50%
Jahr 2028 25%
ab dem 01.01.2029 0%


Die vermiedenen Netzentgelte setzen sich aus einem Arbeits- und einem Leistungsanteil (bei vorhandener ¼-h-Lastgangmaessung) zusammen und werden nur für die eingespeisten Energiemengen, sofern ein gesetzlicher Anspruch nach StromNEV besteht, mit den veröffentlichten Preisen der AllgäuNetz GmbH & Co. KG vergütet.

Detailierte Informationen finden Sie in den bereitgestellten Dokumenten.

Referenzpreisblatt vermiedene Netzentgelte ab 01.01.2018
Vergütungsübersicht vermiedene Netzentgelte 2023
Vergütungsübersicht vermiedene Netzentgelte 2024
Vergütungsübersicht vermiedene Netzentgelte 2025
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