Gestaltungselement

Übersicht der Grundversorger

im Netzgebiet der AllgäuNetz GmbH & Co. KG


Bestimmung des Grundversorgers gemäß § 36 Abs. 2 EnWG für die nächsten drei Jahre.

Jedes Stromnetzgebiet verfügt über einen sogenannten Grundversorger. Dabei handelt es sich um das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Gebiet der allgemeinen Versorgung mit Strom beliefert. Der Grundversorger wird je Konzessionsgemeinde bestimmt.

Netzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, den Grundversorger alle drei Jahre neu festzustellen, zu veröffentlichen und der zuständigen Behörde mitzuteilen.

Die Ermittlung erfolgt jeweils zum 1. Juli für die darauffolgenden drei Kalenderjahre. Grundlage ist die Anzahl der von den jeweiligen Energieversorgungsunternehmen belieferten Haushaltskunden im Netzgebiet.

Nachfolgend veröffentlichen wir die gemäß § 36 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ermittelten Grundversorger für das Netzgebiet der AllgäuNetz GmbH & Co. KG in den einzelnen Konzessionsgebieten. Nachfolgend finden Sie eine Aufstellung der einzelnen Konzessionsgemeinden im Netzgebiet der AllgäuNetz GmbH & Co. KG.
Übersicht je Konzessionsgemeinde 

Übersicht Grundversorger vom 01.01.2025 - 31.12.2027

© AllgäuNetz GmbH & Co. KG | Alle Rechte vorbehalten.