Zählerwechsel und -einbau

Alles Wichtige rund um Ihren Zählerwechsel.

Das Messstellenbetriebsgesetz sieht vor, dass bis 2032 alle Ferraris-Zähler durch eine digitale Messeinrichtung ersetzt werden. Wann Ihr Zähler getauscht wird, und welche Art von Messeinrichtung bei Ihnen verbaut wird, erfahren Sie auf dieser Seite. 
Sollten Sie darüber hinausgehend noch Fragen, rund um den Einbau des neuen Zählers haben, so können Sie sich jederzeit direkt an uns wenden. 

Jeder Kunde im Netzgebiet der AllgäuNetz erhält, sofern technisch möglich, ein intelligentes Messsystem. Moderne Messeinrichtungen werden nur in Ausnahmefällen verbaut. 

 
Es gibt zwei Gründe, warum ihr Zähler getauscht wird: Aufgrund einer auslaufenden Eichgültikeit oder der Rolloutplanung der AllgäuNetz. 

Eichgültikgeit: Für alle Zähler gibt es vom Eichamt vorgeschriebene Eichzeiten. Diese Eichfristen werden von der AllgäuNetz überwacht und am Ende der Eichgültigkeit muss der Zähler zeitnah getauscht werden. Wir setzen uns rechtzeitig vor Ablauf der Eichgültigkeit mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin für den Zählertausch abzustimmen. In diesem Fall erhalten Sie vorerst nur eine moderne Messeinrichtung, bis der Rollout und damit das Funknetz in Ihrer Gemeinde fertiggestellt ist.

Rolloutplan: Die AllgäuNetz als grundzuständiger Messstellenbetreiber muss bis 2032 in ihrem gesamten Netzgebiet, gemäß Messstellenbetriebsgesetz, alle Zähler durch digitale Zähler ersetzen. Um diesen Rollout möglichst effizient durchführen zu können, gibt es einen Rolloutplan, wann welche Kommune vorgesehen ist. Sobald Ihre Gemeinde an der Reihe ist, werden Sie schriftlich über den Zählerwechsel informiert. 
Vor dem eigentlichen Zählerwechsel erhalten Sie zwei Informationsschreiben. Im ersten Schreiben wird Ihnen mindestens 3 Monate vor dem Zählerwechsel mitgeteilt, dass Ihr derzeit vorhandener Zähler durch ein intelligentes Messsystem ersetzt wird.

Den tatsächlichen Termin für den Zählertausch werden wir Ihnen mindestens zwei Wochen vor dem Einbaudatum nochmal schriftlich oder per Aushang im oder am Haus mitteilen. Sollten Sie an dem vereinbarten Termin keine Zeit haben, können Sie den Termin selbstverständlich verschieben.  

Für den Zählerwechsel arbeitet AllgäuNetz mit zwei Dienstleistern zusammen, der Firma Hausheld und der Firma Enaco. Unsere Dienstleister vereinbaren auch eigenständig einen Termin mit Ihnen. Jeder Monteur, welcher im Auftrag der AllgäuNetz in unserem Netzgebiet arbeitet, ist sorgfältig überprüft und besitzt einen Dienstausweis der AllgäuNetz. Lassen Sie sich diesen im Zweifel vor Eintritt in die Wohnung zeigen. 
Wird der Zählerwechsel vom Messstellenbetreiber veranlasst, ist dieser für Sie kostenlos und in der jährlichen Preisobergrenze enthalten.

Die Preise für das neue Messwesen sind gesetzlich gedeckelt und in verschiedene Verbrauchs- und Einspeisegruppen unterteilt. Die Details hierzu finden Sie in § 30 MsbG bzw. in § 32 MsbG. Somit können die Messstellenbetreiber keine übertrieben hohen Preise für das neue Messwesen verrechnen, sondern sind gesetzlich an die Vorgaben gebunden. Entscheiden Sie sich für einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber, so ist dieser nicht an die gesetzlichen Preise gebunden.

Unsere Preise finden Sie in unserem Preisblatt unten.
Für die Abrechnung der jährlichen Preisobergrenze, haben wir mit den allermeisten Stromlieferanten in unserem Stromnetz Verträge geschlossen, die vorsehen, dass die Kosten für das Messwesen, wie schon in der Vergangenheit auch, gleichzeitig mit Ihrer Stromrechnung abgerechnet werden. Die kosten für den Messstellenbetrieb finden Sie dann als separate Position auf Ihrer Stromrechnung. In den meisten Fällen erhalten Sie von uns somit keine zusätzliche Rechnung. 

Sollte Ihr Stromlieferant keinen solchen Vertrag mit uns abschließen wollen, so werden Sie schriftlich darüber informiert und erhalten eine separate Rechnung über den Messstellenbetrieb. Dieser Kostenblock darf dann bei der Rechnung Ihres Stromlieferanten nicht mehr angesetzt werden. Auch als Einspeiser erhalten Sie von uns eine separate Rechnung über den Messstellenbetrieb.
Welchen Preis Sie für Ihren neuen Zähler zahlen, hängt von Ihrem jährlichen Stromverbrauch oder der Einspeiseleistung Ihrer EEG-Anlage ab.

Zur Bemessung des Stromverbrauches an einem Zählpunkt dient der Durchschnitt aus den letzten drei abgerechneten Jahresverbräuchen oder die Jahresverbrauchsprognose des Verteilnetzbetreibers. Dieser Durchschnittswert muss jährlich überprüft werden und, soweit erforderlich, muss die Preisobergrenze angepasst werden. 

Als weitere Einflussfaktoren für die Eingruppierung gehören die Leistung der Einspeiseanlage oder eine steuerbare Verbrauchseinrichtung. 

Sind bei einem Anschlussnutzer mehrere Zählpunkte mit einem intelligenten Messsystem auszustatten, so wird maximal die höchste einschlägige Preisobergrenze abgerechnet.

Werden bei einem Anschlussnutzer zusätzliche mME´s verbaut, so dürfen für jede weitere moderne Messeinrichtung ein Aufschlag in Höhe von 25 Euro brutto jährlich in Rechnung gestellt werden.
Wenn Sie im Rahmen des Rollouts ein intelligentes Messsystem erhalten, können Sie sowohl ihre persönlichen Daten, das Zählerwechselprotokoll sowie Ihre Verbrauchsdaten im Onlineportal einsehen. 


Alles rund um die rechtlichen Rahmenbedingungen, finden Sie im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
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