FAQ - Häufig gestellte Fragen

Auf dieser Seite finden Sie eine Auswahl der häufig gestellten Fragen zu Ihrem Stromzähler oder dem Messwesen. 
 
Im ersten Schritt sieht der Gesetzgeber vor, bis 2032, bei allen "Großverbrauchern" > 6.000 kWh/a und allen großen Erzeugern > 7 kW verpflichtend ein intelligentes Messsystem einzubauen. 
Je größer die Erzeugungsleistung oder je höher der Verbrauch, desto größer ist der Einfluss auf das Stromnetz. Daher sind die Daten dieser Anlagen für den Netzbetreiber von besonderer Bedeutung. 
Fallen Sie in keine der genannten "Pflichteinbaugruppen", so erhalten Sie im ersten Rollout-Schritt vorerst kein intelligentes Messsystem. Wünschen Sie dennoch ein intelligentes Messsystem, so können Sie ab 2025 freiwillig den Einbau veranlassen. 

Die Preise für einen freiwilligen Einbau finden Sie auf unserem Preisblatt
Unsere Energieversorgung befindet sich aktuell im Wandel. Viele Jahrzehnte war unsere Stromversorgung durch große Kraftwerke gesichert. Die Energie kannte nur eine Richtung: von den großen Erzeugungsanlagen wie Kohle- oder Atomkraftwerken, hin zu den Haushalten. 
Seit einigen Jahren ändert sich dies; viele kleine Erzeugungsanlagen werden das Netz der Zukunft mit Energie versorgen. Dieser Wandel ist für eine klimaneutrale Energieversorgung essentiell und dennoch stellt es uns, als Verteilnetzbetreiber, vor große Herausforderungen. 
Eine sichere und zuverlässige Versorgung aller unserer Kunden und zu jeder Zeit, steht hierbei an erster Stelle. 

Um diese Sicherheit gewährleisten zu können, benötigen wir neue, intelligente und digitale Zähler. Wenn in Zukunft Energie hauptsächlich aus erneuerbaren Energien gewonnen wird, dann muss der Netzbetreiber jederzeit alle Daten von großen Verbrauchsanlagen, wie beispielsweise E-Ladesäulen und Wärmepumpen oder Einspeiseanlagen, wie Photovoltaikanlagen erhalten. Mit diesen Daten können wir das Netz auch zukünftig sicher und stabil betreiben.

Des Weiteren kann der Netzbetreiber zum Beispiel den Zubau von E-Ladesäulen und Photovoltaikanlagen besser planen und integrieren. So kann der Ausbau der Stromnetze effizienter und wirtschaftlicher gestaltet werden. 

Um die Energiewende zu schaffen, benötigen wir somit die neuen Zähler. 
Die Daten werden verschlüsselt über Mobilfunk (LTE) vom Smart Meter Gateway zum Gateway Administrator übertragen. Der Gateway Administrator verteilt die Daten datenschutzkonform an die berechtigten Marktteilnehmer wie beispielsweise den Verteilnetzbetreiber oder Ihren Lieferanten. 
Die Sicherheit der Smart Meter Gateways wird vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) überwacht, kontrolliert und kontinuierlich angepasst. Alle verbauten Smart Meter Gateways müssen vom BSI zertifiziert sein. Hierbei werden sowohl die technischen Komponenten (das Smart Meter Gateway), als auch der Betrieb der Informationstechnik und die Kommunikationsinfrastruktur überprüft. Durch regelmäßige Updates der Hersteller kann zudem die Sicherheit über die gesamte Lebenszeit gewährt werden. Eine Übersicht aller vom BSI zertifizierten Geräte finden Sie hier: BSI - zertifizierte Geräte
Auch der Gateway Administrator muss laut Gesetz (§ 25 Abs. 5 MsbG) eine Zertifizierung seines Information Security Management System (ISMS) gemäß ISO/IEC 27001 oder die ISO 27001 Zertifizierung auf Basis von IT-Grundschutz nachweisen. Für die AllgäuNetz übernimmt diese Aufgabe die Firma GWAdriga GmbH & Co. KG. Eine Auflistung aller zertifizierten Gateway Administratoren finden Sie auf der Website des BSI.
Neben den bereits erwähnten Vorteilen für uns als Verteilnetzbetreiber und für die Energiewende allgemein, bringt ein intelligentes Messsystem auch für Sie weitere Vorteile: 
  • Genaue Verbrauchsübersicht: Das Smart Meter Gateway erfasst Ihren Verbrauch im Viertelstunden-Takt und speichert diesen zwei Jahre. Das heißt, Sie können Ihren Verbrauch jederzeit Online einsehen. 
  • Optimierung Ihres Verbrauchs: Mit Ihren Verbrauchsdaten können Sie Ihr Verbrauchsverhalten analysieren und optimieren. 
  • Dynamische Stromtarife: Ein Smart Meter Gateway ermöglicht es Ihnen einen dynamischen oder flexiblen Stromtarif zu wählen. 
  • Keine Ablesung mehr notwendig: Mit einem Smart Meter Gateway müssen Sie Ihren Zählerstand nicht mehr ablesen und an uns übermitteln. 
Die Daten der Messstellen, die mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sind, werden per Fernauslesung an den Gateway Administrator übertragen. Dieser verteilt die Daten an die berechtigten Empfänger wie beispielsweise Messstellenbetreiber, Verteilnetzbetreiber, Übertragungsnetzbetreiber oder Ihren Lieferanten. Wer welche Daten bekommt ist vom Gesetzgeber in § 60 MsbG geregelt. Jeder berechtigte Empfänger erhält zudem nur jene Daten, die er für die Umsetzung seiner Aufgaben benötigt. 
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