Konzessions­abgaben

im Netzgebiet der AllgäuNetz GmbH & Co. KG


Konzessionsabgabe (KA)

Konzessionsabgaben sind Zahlungen an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Rechtgrundlage ist die Konzessionsabgabenverodnung (KAV) und der jeweilige Konzessionsvertrag mit der Kommune. Die Abgabe wird in Cent pro Kilowattstunde erhoben.

Der Letztverbraucher bezahlt die Konzessionsabgabe mit der Stromrechnung an seinen Stromlieferanten. Der jeweilge Stromlieferant leitet diese Zahlung an den Verteilnetzbetreiber (VNB) weiter.
Der VNB bzw. der Konzessionsnehmer führt die gesammelten Konzessionabgaben aller Letztverbraucher an die Gemeinden ab.

Das Netzgebiet der AllgäuNetz GmbH & Co. erstreckt sich über 49 Konzessionsgemeinden.

Weitere Informationen über die Höhe der KA in Ihrer Gemeinde entnehmen Sie bitte aus der veröffentlichten Liste.
Konzessionsabgaben Regelungen je Gemeinde

KA Regelungen bis 31.07.2024

KA Regelung ab 01.08.2024
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