Gestaltungselement

Konzessions­abgaben

im Netzgebiet der AllgäuNetz GmbH & Co. KG


Konzessionsabgabe (KA)

Konzessionsabgaben sind Zahlungen an die Kommunen für die Mitbenutzung öffentlicher Verkehrswege durch Versorgungsleitungen. Rechtsgrundlage sind die Konzessionsabgabenverordnung (KAV) sowie der jeweilige Konzessionsvertrag mit der Kommune. Die Abgabe wird in Cent pro Kilowattstunde erhoben.

Als Stromkunde zahlen Sie die Konzessionsabgabe über Ihre Stromrechnung an Ihren Stromlieferanten. Dieser gibt die Beträge über den Netzbetreiber an die jeweilige Gemeinde weiter.

Das Netzgebiet der AllgäuNetz GmbH & Co. KG erstreckt sich über 49 Konzessionsgemeinden.

Weitere Informationen zur Höhe der Konzessionsabgabe in Ihrer Gemeinde finden Sie in der veröffentlichten Übersicht.
Konzessionsabgaben Regelungen je Gemeinde

KA Regelung ab 01.01.2025
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