Aktuelles
Hier finden Sie alles zu aktuellen Themen rund um AllgäuNetz
Neueste SAP Version für unsere Netzkunden
Die AllgäuNetz als Netzbetreiber und Messstellenbetreiber im Netzgebiet Allgäu hat die Aufgabe, anhand der Zählerwerte in Ihrem Haus sowohl die dezentralen Einspeiseanlagen zu vergüten als auch mit dem Verbrauchswert die Netznutzung zu ermitteln. Die Vergütung der Einspeisemengen erhalten Sie mit einer direkten Abrechnung auf AllgäuNetz Briefbogen – die Netznutzung übermitteln wir allen Vertrieben, die im AN Netzgebiet Kunden beliefern. In der Verbrauchsabrechnung ist dieser Anteil der AllgäuNetz daher nur ein Bestandteil (Netzentgelt).
Fehlt dieser Bestandteil, kann aber kein Vertrieb mit Ihnen die Abrechnung der verbrauchten Energie vornehmen.
Für diese zum Teil komplexen Abrechnungen setzen wir ein kaufmännisches Abrechnungssystem ein, welches mit allen Markteilnehmern kommunizieren kann. Die IT Dienstleistungen erbringt für uns das AÜW zentral. Dort wurde im April dieses Jahres ein umfassendes neues Softwaretool des Branchenführers SAP eingeführt. In Deutschland haben wir uns somit mit einigen anderen Energieversorgern sehr zeitnah an die Spitze der Umsetzung von gesetzlichen Anforderungen gesetzt. Nach der erfolgreichen Implementierung folgte im Juni die ebenfalls gesetzliche Anforderungen des digitalen 24-Stunden-Lieferantenwechsels (gesetzliche Vorgabe).
Wichtige Prozesse werden von SAP aktuell noch nachgearbeitet. Sie erhalten aus diesem Grund aktuell noch nicht wie gewohnt Ihre Abrechnung der eingespeisten Energie (PV-Anlage,…) bzw. die Verbrauchsabrechnung Ihres Energielieferanten (AÜW, AKW oder andere Drittanbieter). Diesen Umstand bitten wir zu entschuldigen, er führt auch in unseren Bereichen zu sehr starken Mehrbelastungen und schlechten Erreichbarkeiten. Alle Energieversorger in Deutschland, die mit der neuesten SAP Version nun ihren Prozess aktualisiert haben, arbeiten in dieser Stabilisierungsphase eng zusammen. Damit werden wir sehr zeitnah alle relevanten Prozesse für eine reibungslose Abrechnung wieder durchführen können.
Wichtig für Sie ist, dass nichts monetär auf der Strecke bleibt und alles richtig und nachvollziehbar abgerechnet wird – der zeitliche Verzug ist hier unser Hinweis.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und bitten Sie aufgrund dieses Schreibens von Nachfragen nach einem konkreten Datum abzusehen. Wir werden Ihnen die erfolgreiche Umsetzung zeitnah mitteilen.
Ausblick auf intelligente Zähler im AN Netzgebiet
Eine weitere gesetzliche Anforderung verpflichtet uns, als grundzuständiger Messstellenbetreiber intelligente Zähler bei Ihnen einzubauen. Den Hintergrund und die Technik haben wir Ihnen bereits auf diesen Seiten dargestellt ( FAQ Stromzähler ).
Wir haben uns - entgegen den nur gesetzlich geforderten Pflichteinbaufällen - zu einem flächendeckenden RollOut im ganzen Netzgebiet der AN und dem Wechsel von allen 140.000 Zählpunkten entschlossen. Das ist eine große Aufgabe, bringt Ihnen als Netzkunde aber den Vorteil, dass Sie sowohl beim Einbau einer neuen Erzeugungsanlage vorbereitet sind und 100 % einspeisen dürfen, als auch die Möglichkeit bei einem der zahlreichen Vertrieben einen dynamischen Tarif zu bestellen. Beides erfordert eine solche intelligente Messeinrichtung (Smart Meter).
Wir starten aktuell mit der Kommunikation in den ersten Gemeinden und werden sehr zeitnah und regelmäßig auf unserer Homepage über die nächsten Schritte informieren. Wir erhalten von vielen Bürgern, Anschlussnehmern und Gemeinden zu dieser Strategie sehr positive Botschaften und Rückmeldungen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis, dass diese große Aufgabe eine sehr strukturierte und konzentrierte Vorgehensweise erfordert. Wir freuen uns an dieser Stelle auf den Einbau in Ihrer Anlage, wenn es so weit ist.
Netzausbau und der Anschluss der Erneuerbaren
In den Medien ist die Transformation oftmals zu lesen. Einher geht das Thema stets mit dem rechtzeitigen Netzausbau, im Bereich der großen Trassen liest man oftmals von einem „verspäteten Netzausbau und hohen Regelenergiekosten“. Bei uns im Netzgebiet haben wir nur Einfluss auf unsere Strategie des Netzausbaus. Die Vorausschau haben wir schon seit langen Jahren und versuchen auch mit innovativen Konzepten, VOR der Welle der Erneuerbaren zu sein und möglichst wenig „abzuschalten“ – im Fachjargon bezeichnet man das als Redispatch.
Bislang ist uns das gelungen. Im Netzgebiet der AN musst noch keine der ca. 17.000 dezentralen Anlagen reduziert werden, weil ein Netzengpass prognostiziert wurde. Dieser Eingriff ist wichtig und schon heute in bestimmten Netzregionen in Deutschland an der Tagesordnung, um die Netzstabilität zu sichern, und hat höchste Priorität. Da aber auch Eingriffe vom vorgelagerten Netzbetreiber – in unserem Fall den Lechwerken, angeordnet werden kann, könnte noch in diesem Jahr ein erster Redispatch Fall auch im AllgäuNetz Gebiet erfolgen.
Wir sind darauf vorbereitet und testen bereits seit einigen Wochen auch die Regelbarkeit von größeren Anlagen (> 100 kW). Alle Anlagenbetreiber sind verpflichtet, mittels Einbau einer Steuereinrichtung, dem Netzbetreiber diesen Eingriff zu ermöglichen. Mit allen Fällen, in denen das nachweislich vor Ort nicht funktioniert, werden wir uns schriftlich bis Ende des Jahres nochmals in Verbindung setzen.
Die Energielandschaft verändert sich, auch unsere Prozesse müssen sich wir hier teilweise fundamental anpassen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
In Summe möchten wir mit diesen News auf die sich verändernden Themen im Energiebereich - aus Sicht eines Netzbetreibers – hinweisen und Sie regelmäßig darüber informieren.
Die AllgäuNetz als Netzbetreiber und Messstellenbetreiber im Netzgebiet Allgäu hat die Aufgabe, anhand der Zählerwerte in Ihrem Haus sowohl die dezentralen Einspeiseanlagen zu vergüten als auch mit dem Verbrauchswert die Netznutzung zu ermitteln. Die Vergütung der Einspeisemengen erhalten Sie mit einer direkten Abrechnung auf AllgäuNetz Briefbogen – die Netznutzung übermitteln wir allen Vertrieben, die im AN Netzgebiet Kunden beliefern. In der Verbrauchsabrechnung ist dieser Anteil der AllgäuNetz daher nur ein Bestandteil (Netzentgelt).
Fehlt dieser Bestandteil, kann aber kein Vertrieb mit Ihnen die Abrechnung der verbrauchten Energie vornehmen.
Für diese zum Teil komplexen Abrechnungen setzen wir ein kaufmännisches Abrechnungssystem ein, welches mit allen Markteilnehmern kommunizieren kann. Die IT Dienstleistungen erbringt für uns das AÜW zentral. Dort wurde im April dieses Jahres ein umfassendes neues Softwaretool des Branchenführers SAP eingeführt. In Deutschland haben wir uns somit mit einigen anderen Energieversorgern sehr zeitnah an die Spitze der Umsetzung von gesetzlichen Anforderungen gesetzt. Nach der erfolgreichen Implementierung folgte im Juni die ebenfalls gesetzliche Anforderungen des digitalen 24-Stunden-Lieferantenwechsels (gesetzliche Vorgabe).
Wichtige Prozesse werden von SAP aktuell noch nachgearbeitet. Sie erhalten aus diesem Grund aktuell noch nicht wie gewohnt Ihre Abrechnung der eingespeisten Energie (PV-Anlage,…) bzw. die Verbrauchsabrechnung Ihres Energielieferanten (AÜW, AKW oder andere Drittanbieter). Diesen Umstand bitten wir zu entschuldigen, er führt auch in unseren Bereichen zu sehr starken Mehrbelastungen und schlechten Erreichbarkeiten. Alle Energieversorger in Deutschland, die mit der neuesten SAP Version nun ihren Prozess aktualisiert haben, arbeiten in dieser Stabilisierungsphase eng zusammen. Damit werden wir sehr zeitnah alle relevanten Prozesse für eine reibungslose Abrechnung wieder durchführen können.
Wichtig für Sie ist, dass nichts monetär auf der Strecke bleibt und alles richtig und nachvollziehbar abgerechnet wird – der zeitliche Verzug ist hier unser Hinweis.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und bitten Sie aufgrund dieses Schreibens von Nachfragen nach einem konkreten Datum abzusehen. Wir werden Ihnen die erfolgreiche Umsetzung zeitnah mitteilen.
Ausblick auf intelligente Zähler im AN Netzgebiet
Eine weitere gesetzliche Anforderung verpflichtet uns, als grundzuständiger Messstellenbetreiber intelligente Zähler bei Ihnen einzubauen. Den Hintergrund und die Technik haben wir Ihnen bereits auf diesen Seiten dargestellt ( FAQ Stromzähler ).
Wir haben uns - entgegen den nur gesetzlich geforderten Pflichteinbaufällen - zu einem flächendeckenden RollOut im ganzen Netzgebiet der AN und dem Wechsel von allen 140.000 Zählpunkten entschlossen. Das ist eine große Aufgabe, bringt Ihnen als Netzkunde aber den Vorteil, dass Sie sowohl beim Einbau einer neuen Erzeugungsanlage vorbereitet sind und 100 % einspeisen dürfen, als auch die Möglichkeit bei einem der zahlreichen Vertrieben einen dynamischen Tarif zu bestellen. Beides erfordert eine solche intelligente Messeinrichtung (Smart Meter).
Wir starten aktuell mit der Kommunikation in den ersten Gemeinden und werden sehr zeitnah und regelmäßig auf unserer Homepage über die nächsten Schritte informieren. Wir erhalten von vielen Bürgern, Anschlussnehmern und Gemeinden zu dieser Strategie sehr positive Botschaften und Rückmeldungen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis, dass diese große Aufgabe eine sehr strukturierte und konzentrierte Vorgehensweise erfordert. Wir freuen uns an dieser Stelle auf den Einbau in Ihrer Anlage, wenn es so weit ist.
Netzausbau und der Anschluss der Erneuerbaren
In den Medien ist die Transformation oftmals zu lesen. Einher geht das Thema stets mit dem rechtzeitigen Netzausbau, im Bereich der großen Trassen liest man oftmals von einem „verspäteten Netzausbau und hohen Regelenergiekosten“. Bei uns im Netzgebiet haben wir nur Einfluss auf unsere Strategie des Netzausbaus. Die Vorausschau haben wir schon seit langen Jahren und versuchen auch mit innovativen Konzepten, VOR der Welle der Erneuerbaren zu sein und möglichst wenig „abzuschalten“ – im Fachjargon bezeichnet man das als Redispatch.
Bislang ist uns das gelungen. Im Netzgebiet der AN musst noch keine der ca. 17.000 dezentralen Anlagen reduziert werden, weil ein Netzengpass prognostiziert wurde. Dieser Eingriff ist wichtig und schon heute in bestimmten Netzregionen in Deutschland an der Tagesordnung, um die Netzstabilität zu sichern, und hat höchste Priorität. Da aber auch Eingriffe vom vorgelagerten Netzbetreiber – in unserem Fall den Lechwerken, angeordnet werden kann, könnte noch in diesem Jahr ein erster Redispatch Fall auch im AllgäuNetz Gebiet erfolgen.
Wir sind darauf vorbereitet und testen bereits seit einigen Wochen auch die Regelbarkeit von größeren Anlagen (> 100 kW). Alle Anlagenbetreiber sind verpflichtet, mittels Einbau einer Steuereinrichtung, dem Netzbetreiber diesen Eingriff zu ermöglichen. Mit allen Fällen, in denen das nachweislich vor Ort nicht funktioniert, werden wir uns schriftlich bis Ende des Jahres nochmals in Verbindung setzen.
Die Energielandschaft verändert sich, auch unsere Prozesse müssen sich wir hier teilweise fundamental anpassen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
In Summe möchten wir mit diesen News auf die sich verändernden Themen im Energiebereich - aus Sicht eines Netzbetreibers – hinweisen und Sie regelmäßig darüber informieren.