Das moderne Messwesen

Informationen zum "Smart-Meter-Rollout"

Mit Einführung des neuen Messstellenbetriebsgesetzes im Jahr 2016 haben sich umfassende Änderungen im Zählerwesen ergeben.

Ab 2017 begann auf Grundlage dieses Gesetzes der sogenannte Smart-Meter Rollout. Dies bedeutete, dass Stück für Stück bis zum Jahr 2032 die bis dato verbauten Stromzähler durch moderne, digitale Zähler ersetzt werden sollten.

Nach dem gerichtlichen Stopp des Rollouts im Jahr 2021, soll nun durch das Gesetz zum Neustart der Energiewende (GNDEW), dem Rollout wieder neuen Schwung gegeben werden.
Das zentrale Ziel ist es, den Rollout zu beschleunigen und die Digitalisierung der Energiewende voranzubringen.
Für Haushalts- und Gewerbekunden, aber auch für Einspeiser bedeutet dies, dass, wenn es nicht schon erfolgt ist, der Messstellenbetreiber einen neuen Zähler bei Ihnen verbauen wird.

Gerne möchten wir Ihnen auf unserer Website erläutern, welche Änderungen sich für Sie ergeben und welche Ziele damit erreicht werden sollen.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website der Beschlusskammer 8 (Bundesnetzagentur) oder unter Bundesnetzagentur (Messwesen).

Der Zweck dieses Gesetzes ist die beschleunigte Digitalisierung der Energiewende. Das Ziel ist ein verbesserter, datengestützter Netzbetrieb und eine effiziente und nachhaltige Netzplanung, sodass die Energiewende gelingen kann.
Bisher war unser Verteilnetz darauf ausgelegt, den Strom von großen Erzeugungsanlagen zu den Verbrauchern zu transportieren (Top-Down).
Das Voranschreiten der Energiewende verändert nicht nur unsere Stromerzeugung, sondern auch unser Verbrauchsverhalten nachhaltig und stellt das Verteilnetz vor zunehmende Herausforderungen:
  • Dezentrale und volatile Erzeugungsanlagen
  • Dekarbonisierung von Verkehr und Wärme --> Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Ladepunkte, Speicher etc.
  • Verändertes Verbrauchsverhalten (HomeOffice, EBikes, E-Autos etc.) --> Verbrauch wird flexibler und die Lastspitzen höher
Um unser Verteilnetz und unsere Stromversorgung an diese Veränderungen anzupassen und effizient auszubauen, werden die neuen iMSys benötigt. Die Digitalisierung unseres Verteilnetzes ist für das Gelingen der Energiewende und der Sicherung unserer Energieversorgung essenziell. Neben dem Gesamtgesellschaftlichen Nutzen bringt die neue Technik auch Vorteile für jeden Einzelnen.
  • Insbesondere das iMSys ermöglicht es dem Kunden, seinen Stromverbrauch detailliert nachzuvollziehen, so dass er jederzeit in der Lage ist, seinen Verbrauch exakt zu bestimmen.
  • Zudem können durch das iMSys große Stromverbraucher identifiziert werden.
  • So kann der Kunde sein eigenes Verbrauchsverhalten optimieren und Kosten sparen.
  • Auch für die Nutzung dynamischer Stromtarife ist ein iMSys Voraussetzung.
Die wichtigste Änderung für Sie ist, dass es endlich losgeht. Nachdem langen hin und her, wurden mit dem neuen Gesetz viele Prozesse verschlankt, bürokratische Hürden abgebaut und ein konkreter Rolloutplan festgeschrieben.

Zudem wurde die Notwendigkeit des Rollouts für das Gelingen der Energiewende hervorgehoben und die Verteilnetzbetreiber, welche einen erheblichen Nutzen aus dem Rollout ziehen können, an den Kosten beteiligt. Somit reduziert sich der Kostenanteil für die Anschlussnutzer.  

Das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) trat am 27.05.2023 in Kraft. Das neue Gesetz schafft Klarheit im Smart Meter Rollout und festigt den Messstellenbetrieb als wichtigen Baustein bei der Digitalisierung der Energiewende. 
Zudem schafft das GNDEW den nötigen Rechtsrahmen, um mit dem Rollout ab sofort beginnen zu können.

Das GNDEW beinhaltet Änderungen zu folgenden Gesetzen:  Das Ziel ist es, den Einbau intelligenter Messsysteme, sogenannte Smart-Meter, unbürokratisch und schneller zu ermöglichen. 


 
Häufig ist die Rede vom sogenannten Smart-Meter-Rollout, doch was ist hierunter eigentlich genau zu verstehen? 

Der sogenannte Rollout, also der Einbau intelligenter Messsysteme, umfasst den gesetzlichen Einbaupfad sowie die regulatorischen Rahmenbedingungen: 
  • Der Einbau intelligenter Messsysteme bedarf künfitg keiner Freigabe mehr durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die Hersteller am Markt erfüllen die notwendigen Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit. Die bereits bestehenden Auflagen werden mit präzisen Vorgaben zu Speicherung, Löschungen und Anonymisierung im neuen Gesetz festgeschrieben. 
  • Der Rollout kann zudem ab sofort beginnen. Alle bereits zertifizierten Smart Meter können mit sofortiger Wirkung eingebaut werden. Bestimmte Funktionen sollen zu einem späteren Zeitpunkt bereitgestellt werden. 
  • Das Gesetz sieht einen Rolloutplan mit verbindlichen Einbaumengen bis 2030 vor. 
  • Die Kosten für ein intelligentes Messsystem für Privathaushalte und Kleinanlagenbetreiber werden gedeckelt. Hierfür wird im Gegenzug der Netzbetreiber stärker an den Kosten beteiligt. 


Informationsmaterial zum Rollout
Haben Sie konkrete Fragen zu Ihrem Zählertypen, der Abrechnung des Messstellenbetriebs oder sonstige Punkte, die bezogen auf das neue Messwesen noch unklar geblieben sind, dann kontaktieren Sie uns gern unter:

AllgäuNetz GmbH & Co. KG
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Tel.: 0831 96006-0


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