Das moderne Messwesen

Moderne Messeinrichtung und intelligentes Messsystem

Mit Einführung des neuen Messstellenbetriebsgesetzes im Jahr 2016 haben sich umfassende Änderungen im Zählerwesen ergeben.

Ab 2017 begann auf Grundlage dieses Gesetzes der sogenannte Smart-Meter Rollout. Dies bedeutet, dass Stück für Stück bis zum Jahr 2032 die bis dato verbauten Stromzähler durch moderne, digitale Zähler ersetzt werden müssen.

Für Haushalts- und Gewerbekunden, aber auch für Einspeiser bedeutet dies, dass, wenn es nicht schon erfolgt ist, der Messstellenbetreiber einen neuen Zähler bei Ihnen verbauen wird.
Doch was genau ändert sich für Sie?
Verschickt der Zähler Daten?
Welche Arten von Zählern gibt es?
Und welchen Vorteil hat dieser Zähler für den Kunden?

Die wesentlichen Fragen möchten wir nachfolgend erläutern.

Die AllgäuNetz als Ihr Verteilnetzbetreiber hat ab 2017 noch zusätzlich die Rolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers übernommen. Dieser ist dafür verantwortlich, dass bis zum Jahr 2032 bei Haushalten und Gewerbe unter 100.000 kWh Verbrauch die neue digitale Messtechnik verbaut wird. Weiterhin übernimmt die AllgäuNetz, wie auch in der Vergangenheit, die Aufgabe der Messung und des Messstellenbetriebs Ihres Stroms.

Sie als Kunde sind jedoch frei, einen anderen Messstellenbetreiber zu wählen und ihn mit den Aufgaben der Messung und des Messstellenbetriebs zu beauftragen. Diese Rolle nennt sich dann wettbewerblicher Messstellenbetreiber.
Die allermeisten Kunden kennen noch den klassischen Ferrariszähler. Dieser wird nun ersetzt, entweder durch eine moderne Messeinrichtung oder durch ein intelligentes Messsystem. Für beide Zählertypen gibt es mehrere Hersteller, sodass wir nur auf die wesentlichen Merkmale der Zählertypen eingehen.

Haben Sie Fragen zu einem konkreten Zählermodell und dessen Bedienung, wenden Sie sich bitte direkt persönlich vor Ort oder telefonisch an uns, die Kontaktdaten finden Sie unter dem Menüpunkt Ansprechpartner.
In einem Großteil der Fälle wird Ihr alter Ferrariszähler durch eine moderne Messeinrichtung ersetzt.
Die wesentlichen Merkmale des Zählers sind:
  • Zähler erfasst Stromverbrauch digital
  • Daneben kann die Historie Ihres Stromverbrauchs bis zu 2 Jahre gespeichert werden.
  • Der Zähler ist nicht an das Internet angeschlossen und kann keine Daten verschicken.
  • Nach wie vor müssen Sie oder der Zählerableser der AllgäuNetz einmal im Jahr den Zählerstand ablesen und an die AllgäuNetz übermitteln.
Das intelligente Messsystem wird umgangssprachlich auch Smart Meter genannt. Diese Messtechnik wird üblicherweise bei größeren Stromverbräuchen (> 6.000 kWh) verbaut, oder, wenn Sie eine Einspeiseeinheit (z.B. Solaranlage > 7 kWp) besitzen sowie Wärmepumpen etc. Das intelligente Messsystem besteht aus einer modernen Messeinrichtung (mME) und einer Kommunikationseinheit (Gateway).

Auf Wunsch kann ein intelligentes Messsystem auch verbaut werden, wenn Sie unterhalb der gesetzlichen Schwellenwerte liegen.
  • Zähler erfasst Stromverbrauch digital
  • Daneben kann die Historie Ihres Stromverbrauchs bis zu 2 Jahre gespeichert werden.
  • Zudem erfasst er ihren Zählerstand automatisiert in 15 Minuten-Taktung.
  • Die erfassten Daten werden dann über eine speziell gesicherte Datenleitung an den Messstellenbetreiber (zertifiziert durch das Bundesamt für Informationssicherheit) übermittelt.
  • Über ein Energiedatenportal können Sie Ihren Stromverbrauch und Lastverlauf visualisieren und auswerten.
Mit welchem digitalen Stromzähler die Messstelle ausgerüstet wird, hängt vom jährlichen Stromverbrauch bzw. von der Einspeiseleistung der Erzeugungsanlage ab.

Zur Eingruppierung des Stromverbrauches dient der Durchschnitt aus den letzten drei abgerechneten Jahresverbräuchen.

Kriterien für Ausstattung mit einer modernen Messeinrichtung (mME):
  • Alle Verbrauchsgruppen mit einem Verbrauch ≤ 6.000 kWh/a.
  • Erzeugungsanlage mit einer Einspeiseleistung ≤7 kW installierter Leistung
Kriterien für Ausstattung mit einem intelligenten Messsystem (iMSys):
  • Letztverbraucher mit einem Verbrauch > 6.000 kWh/a
  • Erzeugungsanlage mit einer Einspeiseleistung > 7 kWp installierter Leistung
  • Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen (z. b. Speicherheizungen, Wärmepumpen) vor der Teilnahme am Flexibilitätsmechanismus nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes
Der Rollout erfolgt allerdings nicht flächendeckend, sondern schrittweise. Am 24.02.2020 startete die gesetzliche Einbaufrist für die intelligenten Messsysteme bei Verbrauchern > 6.000 kWh. Wann der iMSys-Rollout auch für die beiden weiteren Kundengruppen (EEG- und § 14a Anlagen) beginnt, hängt von deren Veröffentlichung der Marktverfügbarkeitserklärung des BSI ab. Für jede Verbrauchsgruppe ist eine eigene Veröffentlichung notwendig. Erst nach diesem offiziellen Startschuss, kann der Rollout in diesen beiden Kundengruppen beginnen.
Vor dem eigentlichen Zählerwechsel erhalten Sie zwei Informationsschreiben. Im ersten Schreiben wird Ihnen mind. 3 Monate vor dem Zählerwechsel mitgeteilt, dass Ihr derzeit vorhandener Zähler durch eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem ersetzt wird.

Den tatsächlichen Termin für den Zählertausch werden wir Ihnen mindestens zwei Wochen vor dem Einbaudatum nochmal schriftlich oder per Aushang im oder am Haus mitteilen. Bei der Ausstattung mit digitalen Zählern arbeitet AllgäuNetz ggf. mit Dienstleistern zusammen.

Für den Einbau einer modernen Messeinrichtung (mME) muss in der Regel keine bauliche Veränderung der Kundenanlage vorgenommen werden. Grundsätzlich passen die neuen Zähler auf den Zählerplatz der bisherigen Zähler.

Beim Einbau eines intelligenten Messsystems (iMSys) muss zusätzlich zum jeweiligen Basiszähler pro Gebäude mindestens ein Smart Meter Gateway installiert werden. Hierfür ist entweder in neuen Zählerplätzen schon ein Platz im Zählerschrank vorgesehen, oder es wird auf dem Basiszähler befestigt. Für die Datenübertragung muss ggf. eine kleine Mobilfunk-Antenne angebracht werden. Für die Datenübertragung ist kein Internetanschluss erforderlich.
Die Idee des neuen Messstellenbetriebsgesetzes ist es, dass der Kunde höhere Transparenz über seinen Energieverbrauch erhält und hierdurch besser in der Lage ist, den Energieverbrauch zu senken und damit Kosten zu sparen. Zudem unterstützt diese Technik die Ziele der Energiewende.

Die Kernideen sind:
  • Insbesondere das iMSys ermöglicht es dem Kunden, seinen Stromverbrauch detailliert nachzuvollziehen, so dass er jederzeit in der Lage ist, seinen Verbrauch exakt zu bestimmen.
  • Zudem können durch das iMSys große Stromverbraucher identifiziert werden.
  • So kann der Kunde sein eigenes Verbrauchsverhalten optimieren und Kosten sparen.
  • Zudem helfen die durch die iMSys erfassten Lastflüsse die Stromerzeugung und Strombedarf besser aufeinander abzustimmen. Dies hilft der AllgäuNetz dabei, das Stromnetz besser auszulasten und infolgedessen einen zielgerichteten Netzausbau zu betreiben und somit Kosten und Netzentgelte zu reduzieren.
  • Mit Blick auf die Zukunft wird dies wichtig, wenn der Ausbau der Erneuerbaren Energieerzeugung weiter zunimmt und flächendeckend Elektroautos über die Straßen rollen und auch geladen werden müssen. Dies kann zu einem starken Anstieg des Strombedarfs oder der Stromeinspeisung in bestimmten Regionen führen. Dank der neuen Technik erkennt dies der Netzbetreiber dann direkt und kann entsprechend darauf reagieren.
Wieviel kostet der Umbau meines Zählers auf eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem?

Der Zählerwechsel ist für Sie kostenlos.

Die Preise für das neue Messwesen sind gesetzlich gedeckelt und in verschiedene Verbrauchs- und Einspeisegruppen unterteilt. Die Details finden Sie hier (§ 31 MsbG). Somit können die Messstellenbetreiber keine übertrieben hohen Preise für das neue Messwesen verrechnen, sondern sind gesetzlich an die Vorgaben gebunden.

Um Ihren Aufwand möglichst gering zu halten, haben wir mit den allermeisten Stromlieferanten in unserem Stromnetz Verträge geschlossen, die vorsehen, dass die Kosten für das Messwesen, wie schon in der Vergangenheit auch, gleichzeitig mit Ihrer Stromrechnung abgerechnet werden.

Sie erhalten somit von uns nicht noch eine zusätzliche Rechnung.
In der Aufschlüsselung Ihrer Stromrechnung weisen die Lieferanten die Kosten für den Messstellenbetrieb aus.

Es gibt jedoch folgende Ausnahmen
Sollte Ihr Stromlieferant die oben beschriebenen Abrechnungsvereinbarungen nicht unterzeichnet haben, so stellen wir Ihnen eine separate Rechnung über den Messstellenbetrieb. Dieser Kostenblock darf dann bei der Rechnung Ihres Stromlieferanten nicht mehr angesetzt werden.
Auch als Einspeiser erhalten Sie von uns eine separate Rechnung über den Messstellenbetrieb.

Preisblatt modernes Messwesen (MsbG) ab 01.01.2021
Haben Sie konkrete Fragen zu Ihrem Zählertypen, der Abrechnung des Messstellenbetriebs oder sonstige Punkte, die bezogen auf das neue Messwesen noch unklar geblieben sind, dann kontaktieren Sie uns gern unter:

AllgäuNetz GmbH & Co. KG
Illerstraße 18
87435 Kempten (Allgäu)
Tel.: 0831 96006-0


© AllgäuNetz GmbH & Co. KG | Alle Rechte vorbehalten.