Gestaltungselement

Energy Sharing

gemeinsame Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien Anlagen (§ 42c EnWG)

Energy Sharing nach § 42c EnWG bezeichnet die gemeinsame Nutzung von lokal erzeugtem erneuerbarem Strom innerhalb einer Energiegemeinschaft. Dabei können Bürger, Unternehmen oder Kommunen Strom aus Photovoltaik-, Wind- oder anderen Erneuerbare Energien Anlagen (EE Anlagen) untereinander teilen, bzw. an diese liefern ohne dass Erzeuger und Verbraucher am selben Standort sein müssen. Die Lieferung erfolgt physikalisch über das öffentliche Verteilnetz.
 

Ziel ist es, die regionale Nutzung von erneuerbaren Energien zu fördern, die Energiewende vor Ort zu stärken und die Teilhabe von Verbrauchern an der Stromerzeugung zu ermöglichen. Der über die Energiegemeinschaft geteilte Strom wird dabei bilanziell den beteiligten Verbrauchern zugeordnet und über das öffentliche Stromnetz transportiert.
 

Kurz gesagt: Energy Sharing ermöglicht es, selbst erzeugten Ökostrom gemeinschaftlich und regional zu nutzen, auch wenn Erzeugung und Verbrauch räumlich getrennt sind.


Die gesetzliche Umsetzung des Energy Sharing beginnt am 01.06.2026


Kurzinformation zum Energy Sharing

Im Netzgebiet der AllgäuNetz GmbH & Co. KG kann Energy Sharing im Rahmen des Dienstleistungs- bzw. Strombilanzkreismodells umgesetzt werden. Dabei übernimmt ein spezialisierter Dienstleister oder Direktvermarkter insbesondere folgende Aufgaben:

  • Bilanzierung der geteilten Strommengen,
  • Bereitstellung der Reststromversorgung für die Sharing-Abnehmer,
  • Abwicklung und Abrechnung der anfallenden Netzentgelte für die Netznutzung gegenüber der AllgäuNetz GmbH & Co. KG.

Für die Umsetzung wenden Sie sich bitte an einen spezialisierten Dienstleister oder Direktvermarkter. Dieser übernimmt die erforderlichen Marktprozesse und die Anmeldung über die elektronische Marktkommunikation (MaKo).

Bitte beachten Sie:
Die AllgäuNetz GmbH & Co. KG übernimmt keine Aufgaben als Direktvermarkter oder Dienstleister für die energiewirtschaftliche Abwicklung von Energy-Sharing-Modellen. Die Auswahl, Beauftragung und vertragliche Einbindung eines geeigneten Dienstleisters obliegt dem jeweiligen Betreiber.

Die nachfolgenden Punkte geben Ihnen einen kompakten Überblick über die Voraussetzungen für den Einstieg in das Energy Sharing sowie die dabei zu beachtenden regulatorischen und technischen Rahmenbedingungen. 

Für weitere Informationen verweisen wir auf den Internetauftritt der Bundesnetzagentur und den FAQ Bereich zum Energy Sharing.

Link zur Bundesnetzagentur

© AllgäuNetz GmbH & Co. KG | Alle Rechte vorbehalten.